Essen bedeutet im Rheingau Lebensfreude. Ein wahrliches Fest für die Sinne. Die Gastronomiebetriebe, Hotels und Winzerinnen und Winzer laden Euch mit großer Gastfreundschaft herzlich in ihre Restaurants, Cafés und Straußwirtschaften ein - teils mit herrlichem Blick auf die Weinberge und den Rhein.
Verhaltensregeln für Werbung mit alkoholhaltigen Getränken
Diese Webseite und unsere Kanäle bewerben unter anderem alkohlfreie Getränke und richtet sich diesbezüglich an Erwachsene.
Teilt diese Inhalte zum Weingenuss deshalb bitte verantwortlich und nicht mit Minderjährigen. Wir freuen uns über Interaktionen auf unseren Social Media Kanälen, werden aber alle Inhalte löschen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats in Einklang stehen.
Wir richten uns damit an die überarbeiteten Social-Media-Leitlinien des deutschen Werberates, die zum 1. August 2024 in Kraft getreten sind.
Der Deutsche Werberat ist die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft und wird vom ZAW getragen. Die Institution kümmert sich um die Einhaltung ethischer Grenzen in Bezug auf rechtlich zulässige Werbung. Seine Regelwerke setzen Leiplanken für die inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftswerbung – online und offline.
Stand
Die überarbeiteten Social-Media-Leitlinien beziehen sich zum einen auf unternehmenseigene Social-Media-Kanäle, und zum anderen auf die Zusammenarbeit mit Influencerinnen und Influencern.
Hierin wird explizit festgeschrieben, dass die Hersteller alkoholhaltiger Getränke, die für sie tätig werdenden Influencerinnen und Influencer, darauf hinweisen müssen, dass im Kontext von kommerzieller Kommunikation für das Unternehmen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke einzuhalten sind. Auf diese muss zusätzlich verlinkt werden. Durch die Leitlinien soll der Schutz durch Werbung mit alkoholhaltigen Getränken gegenüber Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Unternehmen, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex feststellen, müssen die Löschung dieser kommerziellen Kommunikation von der Influencerin oder dem Influencer verlangen.
Die Hersteller alkoholhaltiger Getränke müssen auch bei der Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen für die Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats sorgen. Hierfür ist die Einhaltung von vier Vorgaben sicherzustellen:
- Die Hersteller haben eine technische Altersschranke zu verwenden, um zu vermeiden, dass Minderjährige Zugriff auf die werbenden Inhalte erhalten. Ein Altershinweis kann genügen, wenn die technischen Möglichkeiten eine Altersschranke nicht vorsehen.
- Außerdem soll auf das Verbot der Weiterleitung an Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters hingewiesen werden. Ein solcher Hinweis muss nicht erfolgen, sofern bereits die technische Möglichkeit besteht, die Weiterleitung an diesen Personenkreis auszuschließen und hiervon Gebrauch gemacht wird.
- Wenn zum Beispiel durch die „Kommentarfunktion“ nutzergenerierte Inhalte ohne vorherige Kontrolle von Dritten hochgeladen werden können, muss auf die Geltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates hingewiesen werden. Zudem sind die dem Werbekodex widersprechenden Inhalte zu löschen.
- Transparenz: Die Hersteller alkoholhaltiger Getränke müssen zudem darauf hinweisen, dass es sich um einen offiziellen Unternehmenskanal handelt, um sich von Verbraucherseiten abzugrenzen.
Nächste Schritte
Durch das Inkrafttreten der Regelung zum 1. August 2024 sind die Regelungen in den jeweiligen Social-Media-Kanälen unverzüglich zu implementieren, um den Leitlinien des Deutschen Werberates zu entsprechen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Bewegungen in der europäischen Alkoholpolitik. Insoweit verweist der DWV insbesondere noch einmal auf eine Mitgliedschaft bei der Initiative „Wine in Moderation“ und die dortigen Vorgaben.
Quelle: Deutscher Weinbauverband e. V.