Unsere Gremien

Rheingauer Weinbauverband e.V.

Der Vorstand

Aufgaben des Gesamtvorstandes sind

die laufenden Beratungen des Präsidenten in allen Verbandsangelegenheiten, Vorbereitung der Hauptausschusssitzungen, Verwaltung des Verbandsvermögens, Aufstellung des Haushaltsplanes, Überwachung der Kassenführung, Anstellung und Entlassung der Verbandsangestellten, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern sowie die Konzeption der Marketingaktivitäten für das laufende Jahr und die Beratungen für zukunftsträchtige Strategien. Der Vorstand des Rheingauer Weinbauverbandes e.V. besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und acht Beisitzern.

 

Weitere Vorstandsmitglieder

Theresa Breuer

Beisitzerin

Sophie Egert

Vertreterin Jungwinzer

Simon Schreiber

Beisitzer

Hauptausschuss (HAS)

Der HAS bestimmt und beschließt die Marketingstrategie.

Ihm obliegen insbesondere die Festsetzung der Beiträge, die Wahl des Präsidenten und des Vorstandes sowie die Wahl der Mitglieder der Schutzgemeinschaft, die Einrichtung eines Beirates, Ernennungen und Ehrungen, Aufnahme von Mitgliedern und Ausschluss von Mitgliedern im Berufungsverfahren, Vorbereitung der Verbandsversammlungen, Verabschiedung des Haushaltsplanes, Benennung von Mitgliedern für die Fachausschüsse und Fachvertretungen des Verbandes sowie die Berufung von geeigneten Persönlichkeiten zur Beratung des Verbandes.

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Verbands und beschließt über alle durch Gesetz oder diese Satzung festgelegten Fragen.

Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands sowie die Bewilligung des Jahresbudgets, von Satzungsänderungen und der Verbandsauflösung und der Bestellung von 2 Mitgliedern für die Prüfung der Jahresrechnung.

Schutzgemeinschaft

dem Rheingau sein Profil geben

Zur Wahrnehmung der dem Rheingauer Weinbauverband e.V. (WBV) verliehenen Aufgaben als anerkannte Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen bildet der WBV eine Schutzgemeinschaft.

Aufgabe der Schutzgemeinschaft ist die Verwaltung der Lastenhefte herkunftsgeschützter Weinnamen, insbesondere von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U. Rheingau) und geschützten geographischen Angaben (g.g.A. Rheingauer Landwein, g.g.A. Landwein Rhein), für die der WBV die Anerkennung erhalten hat. Die Verwaltung umfasst insbesondere die Ausarbeitung, Formulierung, Abstimmung und Bündelung zwischen den Beteiligten hinsichtlich Lastenheftänderungen und die Vorbereitung, Stellung und Begleitung entsprechender Anträge bei den Genehmigungsbehörden.

Arbeitskreise

Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise und Fachausschüsse einsetzen, die beratende Funktion haben.

Für die Arbeitskreise werden Personen aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen und dann vom Vorstand berufen, Sachverständige können hinzugezogen werden. Beschlussempfehlungen bedürfen der Billigung des Vorstands und des Hauptausschusses. Die Sitzungen werden von dem / der  jeweiligen Vorsitzenden vorbereitet und von der Geschäftsstelle organisatorisch betreut.