"Die Verbandsversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes und die ihr durch das KGG und die Verbandssatzung zugewiesenen Aufgaben." (§ 5 Verbandssatzung) Die Verbandsversammlung besteht aus je 2 Vertretern der Verbandsmitglieder. Verbandsmitglieder können dabei nur Mitglieder der jeweiligen Gemeindevertretung/ der Stadtverordnetenversammlung/ des Kreistages sein.
SITZUNGEN DER VERBANDSVERSAMMLUNGEN 2026 jeweils donnerstags von 18.00 - 20.00 Uhr.
Vom 10. Juli bis 12. Dezember 2026 modernisiert die Deutsche Bahn die rechte Rheinstrecke umfassend und der Bahnverkehr ist unterbrochen, doch der Rheingau bleibt bestens angebunden.