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Barrierefreiheit & Barriere melden

Die Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt www.rheingau.com im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

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Sollte Ihnen eine Barriere auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular.

Bitte nutzen Sie den Feedback-Mechanismus ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Webpräsenz.

Wir verarbeiten personenbezogenen Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zum Datenschutz hier.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts des Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH, der Rheingauer Weinwerbung, des Rheingauer Weinbauverbands und des Zweckverbands Rheingau www.rheingau.com

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die Website www.rheingau.com mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar und nicht barrierefrei:

In der redaktionellen Pflege

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen in wenigen Fällen über keinen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Links sind nicht immer mit aussagekräftigen Linktexten versehen.
  • Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
  • Gelegentlich sind Überschriften nicht hierarchisch korrekt angeordnet, was die Navigation erschwert.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.07.2025 vorgesehen.

In der technischen Anpassung

  • Zum Teil ist die Schriftgröße nicht optimal. Dafür wird der Schrifgrößenbutton zur Veränderung der Schriftgröße eingefügt.
  • Die Kontrastdarstellung ist dem ursprünglichen Design/CD geschuldet. Zur Verbesserung wird der Kontrastbutton eingefügt. Langfristig wird an einer besseren Standarddarstellung gearbeitet.
  • Der Quickfinder und die weiterführenden Inhalte sind aktuell (noch) nicht barrierefrei. An einer Anpassung wird gearbeitet.
  • Kontrastregler und Schriftgrößenregler sind noch nicht vollständig eingebaut

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 11.07.2025 vorgesehen. 

Beim Buchungs- und Informationssystem Booking & More

  • Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
  • Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
  • Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
  • Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
  • In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

  • Bereitstellung aller Inhalte in leichter Sprache bzw. als gebärdensprachliche Videos. Die Bereitstellung aller dort befindlichen Inhalte ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Kontaktperson Barrierefreiheit

Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH
Haus der Region
Rheinweg 30
65375 Oestrich-Winkel
Tel: +49 (0) 6723 / 60272-0
E-Mail: info@rheingau.com 

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de