Tourismusbeitrag im Rheingau

Der Tourismusbeitrag unterstützt uns, die touristische Infrastruktur zu erhalten, stetig zu erweitern und neue Angebote zu schaffen – Wander- und Spazierwege, Parkanlagen, Rheinpromenaden – all das möchten wir für unsere Gäste in Stand halten. Beispielhaft seien hier folgende Maßnahmen genannt:

  • Pflege der Rheinuferpromenaden
  • Pflege des Leinpfad entlang des Rheins
  • Pflege der Park- und Freizeitanlagen
  • Instandhaltung der Wander- und Spazierwege, Ausschilderung neuer Wege
  • Instandhaltung und Ausbau der Radinfrastruktur
  • Urlaubsbroschüren und Magazine: Magazin Lisbeth°, Infoflyer, Stadtpläne
  • Instandhaltung von Parkplätzen und Öffentlichen Toiletten

Grundlage zur Erhebung des Beitrages
Alle Kommunen im Rheingau (Ausnahme Flörsheim) sind staatlich anerkannte Tourismusorte.  Diese sind berechtigt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen einen Tourismusbeitrag zu erheben. Grundlage ist die Satzung der jeweiligen Kommune über die Erhebung eines Tourismusbeitrages. Mit Ausnahme der Stadt Geisenheim erheben alle Tourismusorte im Rheingau einen Tourismusbeitrag.

Höhe des Tourismusbeitrages
Der Beitrag beläuft sich auf 2 Euro pro Gast und Übernachtung für Personen ab 18 Jahren.

 

Einreichen von Projekideen

Der Tourismusbeirat Rheingau entscheidet gemeinsam, welche Projekte vom Tourismusbeitrag finanziert werden. Gerne können Sie fortlaufend Projektskizzen mit Ihrer Projektidee einreichen. Die Projekte stehen dann in der nächsten Sitzung des Beirates zur Abstimmung. Jede Idee ist willkommen. Bitte senden Sie Ihre Projektskzizze ausgefüllt an sabine.nebel@rheingau.com.

Satzungen

Satzung Eltville am Rhein
Satzung Espenschied
Satzung Hochheim
Satzung Kiedrich
Satzung Lorch am Rhein
Satzung Oestrich-Winkel
Satzung Walluf
Satzung Rüdesheim

FAQ

Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen rund um die Einführung und Erhebung des Tourismusbeitrags zusammengefasst.

Download FAQ

Kontakt

Für weitere Informationen, Hilfen oder Anregungen kontaktieren Sie bitte

Maren Gutberlet
Maren.Gutberlet@rheingau.com, 06723-6027213

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