Tourismusbeitrag im Rheingau
Der Tourismusbeitrag unterstützt uns, die touristische Infrastruktur zu erhalten, stetig zu erweitern und neue Angebote zu schaffen – Wander- und Spazierwege, Parkanlagen, Rheinpromenaden – all das möchten wir für unsere Gäste in Stand halten. Beispielhaft seien hier folgende Maßnahmen genannt:
- Pflege der Rheinuferpromenaden
- Pflege des Leinpfad entlang des Rheins
- Pflege der Park- und Freizeitanlagen
- Instandhaltung der Wander- und Spazierwege, Ausschilderung neuer Wege
- Instandhaltung und Ausbau der Radinfrastruktur
- Urlaubsbroschüren und Magazine: Magazin Lisbeth°, Infoflyer, Stadtpläne
- Instandhaltung von Parkplätzen und Öffentlichen Toiletten
Grundlage zur Erhebung des Beitrages
Alle Kommunen im Rheingau (Ausnahme Flörsheim) sind staatlich anerkannte Tourismusorte. Diese sind berechtigt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen einen Tourismusbeitrag zu erheben. Grundlage ist die Satzung der jeweiligen Kommune über die Erhebung eines Tourismusbeitrages. Mit Ausnahme der Stadt Geisenheim erheben alle Tourismusorte im Rheingau einen Tourismusbeitrag.
Höhe des Tourismusbeitrages
Der Beitrag beläuft sich auf 2 Euro pro Gast und Übernachtung für Personen ab 18 Jahren.
Einreichen von Projekideen
Der Tourismusbeirat Rheingau entscheidet gemeinsam, welche Projekte vom Tourismusbeitrag finanziert werden. Gerne können Sie fortlaufend Projektskizzen mit Ihrer Projektidee einreichen. Die Projekte stehen dann in der nächsten Sitzung des Beirates zur Abstimmung. Jede Idee ist willkommen. Bitte senden Sie Ihre Projektskzizze ausgefüllt an sabine.nebel@rheingau.com.
Downloadbereich für Gastgeber
1. Beitragserklärungen
- Muster Eltville am Rhein - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Eltville am Rhein - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Espenschied - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Espenschied - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Hochheim - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Hochheim - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Kiedrich - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Kiedrich - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Lorch - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Lorch - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Oestrich-Winkel - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Oestrich-Winkel - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Rüdesheim - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Rüdesheim - Beitragserklärung für private Vermietung
- Muster Walluf - Beitragserklärung für gewerbliche Beherbergungsstätten
- Muster Walluf - Beitragserklärung für private Vermietung
2. Leitfaden Gastgeber
3. Infoblatt Gäste / Infoblatt Gäste englisch
4. Meldeschein
5. Musterrechnung Hotel
Satzungen
Satzung Eltville am Rhein
Satzung Espenschied
Satzung Hochheim
Satzung Kiedrich
Satzung Lorch am Rhein
Satzung Oestrich-Winkel
Satzung Walluf
Satzung Rüdesheim
FAQ
Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen rund um die Einführung und Erhebung des Tourismusbeitrags zusammengefasst.
Download FAQ
Kontakt
Für weitere Informationen, Hilfen oder Anregungen kontaktieren Sie bitte
Maren Gutberlet
Maren.Gutberlet@rheingau.com, 06723-6027213