Der HAS bestimmt und beschließt die Marketingstrategie.
Ihm obliegen insbesondere die Festsetzung der Beiträge, die Wahl des Präsidenten und des Vorstandes sowie die Wahl der Mitglieder der Schutzgemeinschaft, die Einrichtung eines Beirates, Ernennungen und Ehrungen, Aufnahme von Mitgliedern und Ausschluss von Mitgliedern im Berufungsverfahren, Vorbereitung der Verbandsversammlungen, Verabschiedung des Haushaltsplanes, Benennung von Mitgliedern für die Fachausschüsse und Fachvertretungen des Verbandes sowie die Berufung von geeigneten Persönlichkeiten zur Beratung des Verbandes.
Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Verbands und beschließt über alle durch Gesetz oder diese Satzung festgelegten Fragen.
Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands sowie die Bewilligung des Jahresbudgets, von Satzungsänderungen und der Verbandsauflösung und der Bestellung von 2 Mitgliedern für die Prüfung der Jahresrechnung.
Zur Wahrnehmung der dem Rheingauer Weinbauverband e.V. (WBV) verliehenen Aufgaben als anerkannte Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen bildet der WBV eine Schutzgemeinschaft.
Aufgabe der Schutzgemeinschaft ist die Verwaltung der Lastenhefte herkunftsgeschützter Weinnamen, insbesondere von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U. Rheingau) und geschützten geographischen Angaben (g.g.A. Rheingauer Landwein, g.g.A. Landwein Rhein), für die der WBV die Anerkennung erhalten hat. Die Verwaltung umfasst insbesondere die Ausarbeitung, Formulierung, Abstimmung und Bündelung zwischen den Beteiligten hinsichtlich Lastenheftänderungen und die Vorbereitung, Stellung und Begleitung entsprechender Anträge bei den Genehmigungsbehörden.
Produktspezifikation Wein für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Rheingau“ angepasst
Durch die Regelung der Schutzgemeinschaft erfolgt ein Zugewinn an Selbstverantwortung für die Erzeuger von Wein. Künftig kann die Erzeugergemeinschaft ihre Erzeugungs- und Anbaubedingungen selbst bestimmen und das sogenannte Lastenheft selbst verwalten. Dieser Pflicht wurde nun nachgegangen. Die Produktspezifikation wurde im ersten Schritt nun formal überarbeitet, dies war von der EU gewünscht, um einen einheitlichen Prozess zu etablieren. Den Entwurf der überarbeiteten Produktspezifikation finden Sie HIER.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte bis zum 11.07.2024 an isabel.baum@rheingau.com
Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise und Fachausschüsse einsetzen, die beratende Funktion haben.
Für die Arbeitskreise werden Personen aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen und dann vom Vorstand berufen, Sachverständige können hinzugezogen werden. Beschlussempfehlungen bedürfen der Billigung des Vorstands und des Hauptausschusses. Die Sitzungen werden von dem / der jeweiligen Vorsitzenden vorbereitet und von der Geschäftsstelle organisatorisch betreut.