Der Rheingauer Weinbauverband e.V.
Der Rheingauer Weinbauverband e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss insbesesondere der im Rheingau im Weinbau tätigen Menschen und ihren Angehörigen. Er wurde am 23.11.1947 (wieder)gegründet (Erstgründung am 22.06.1909).
Als berufsständische Organisation vertritt der Rheingauer Weinbauverband e.V. unter Wahrung parteipolitischer Neutralität die weinbau- und sozialpolitischen sowie die ökonomischen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder. Er vertritt die Interessen gegenüber der Landes- und Bundesregierung, den politischen Parteien sowie anderen nationalen und internationalen Institutionen beziehungsweise Organisationen. Zudem ist er bestrebt, die Interessen der gesamten Region zu wahren.
Der Verband ergreift zudem geeignete Maßnahmen zur Förderung des qualitätsorientierten Weinan- und -ausbaues. Besonderer Wert ist auf Aktivitäten zur Imageverbesserung und zur nachhaltig positiven Absatzentwicklung für Rheingauer Wein zu legen. Dazu ist er Gesellschafter der Rheingauer Weinwerbung GmbH.
Er ist gemeinnützig und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Sein Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb gerichtet. Er finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge.
Der Rheingauer Weinbauverband e.V. ist Mitglied im Deutschen Weinbauverband e.V. und im Hessischen Bauernverband e.V.
Organe des Verbandes, die Verbandsversammlung, der Hauptausschuß, der Vorstand - bestehend aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und acht Beisitzern.
Der Präsident oder die Vizepräsidenten vertreten den Verband (Verein) gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abwicklung der Verbandsgeschäfte beruft der Vorstand einen Geschäftsführer.
Kontakt
Rheingauer Weinbauverband e.V.
Haus der Region
Rheinweg 30
65375 Oestrich-Winkel
Telefon: 067 23 - 60 272 0
Fax: 0 67 23 - 60 272 25
Email: wein@rheingau.com
www.rheingauer-weinbauverband.de
Nachhaltiger Rheingau
Der Rheingauer Weinbauverband ist Mitglied im Stiftungsrat Nachhaltiger Rheingauer der Rheingauer Volksbank.
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Die Organe des Weinbauverbandes
Präsident und Präsidium
Der Präsident wird von dem Hauptausschuss gewählt; er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er ruft das Präsidium, den Vorstand, den Hauptausschuss und die Mitgliederversammlung ein und führt bei diesen Organen den Vorsitz.
Amtierender Präsident ist Peter Seyffardt aus Martinsthal, der 2013 als Nachfolger von Stefan Ress, Hattenheim gewählt wurde.
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.
Derzeit ist nur ein Vizepräsident gewählt: Bernhard Gaubatz, Geisenheim.
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören:
- Einberufung der Mitgliederversammlung, des Hauptausschusses und des Vorstandes sowie Leitung der Versammlungen
- Überwachung der Tätigkeit des Geschäftsführers
- Beschlüsse des Vorstandes auszuführen bzw. ihre Ausführungen sicherzustellen und zu überwachen
- den Präsidenten in allen Fragen zu beraten und ihn bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen
Hauptausschuß
Der Hauptausschuß ist laut Satzung das Organ des Rheingauer Weinbauverbandes, das jährlich mindestens viermal zusammentrifft.
Zuständigkeiten:
- Beschlussfassung über das Marketingkonzept
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Wahl des Präsidenten und des Vorstandes
- Einrichtung eines Beirates
- Ernennungen und Ehrungen,
- Aufnahme von Mitgliedern und Ausschluss von Mitgliedern im Berufungsverfahren
- Vorbereitung der Verbandsversammlungen
- Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Benennung von Mitgliedern für die Fachausschüsse und Fachvertretungen des Verbandes
Verbandsversammlung
ist laut Satzung das Organ des Rheingauer Weinbauverbandes, das jährlich mindestens einmal zusammentrifft.
Zuständigkeiten:
- Genehmigung der Jahresrechnung einschließlich Prüfbericht sowie des Jahresbudgets
- Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes
- Benennung von 2 Mitgliedern für die Prüfung der Jahresrechnung.
- Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über die eventuelle Auflösung des Deutschen Weinbauverbandes
Arbeitskreise:
Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise und Fachausschüsse einsetzen, die beratende Funktion haben.
Für die Arbeitskreise werden Personen aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen und dann vom Vorstand berufen, Sachverständige können hinzugezogen werden. Beschlussempfehlungen bedürfen der Billigung des Vorstands und des Hauptausschusses. Die Sitzungen werden von dem / der jeweiligen Vorsitzenden vorbereitet und von der Geschäftsstelle organisatorisch betreut.
Im Einzelnen bestehen Arbeitskreise in folgenden Bereichen:
- Weinrecht und Weinmarkt
- Kooperationen
- Weinbau und Umwelt
- Kellerwirtschaft, Qualitätssicherung, Erstes Gewächs
- Verkaufsförderung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen